Tätigkeitsbereiche
STRAFRECHT
Das Strafrecht gilt als „Ultima ratio legisl“, was bedeutet, letzter Rechtsweg gegen die schwerwiegendsten Übergriffe auf Menschen und deren Vermögen. In unserer Kanzlei sind wir höchst spezialisiert auf die Verteidigung sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen, wenn die Rechte, die ihren Vermögensbereich bilden, verletzt werden. Wir analysieren die Probleme und Bedrohungen, die unsere Kunden betreffen, und entwickeln die optimale Verfahrensstrategie, um das Auftreten von Bedrohungen zu vermeiden oder um zu verhindern, dass nach Durchführung des Übergriffs, deren Auswirkungen minimiert werden und das Gesetz mit der größtmöglichen Strenge auf die Schuldigen angewendet wird.
In unserer Kanzlei haben wir Fachleute, die insbesondere auf Strafverfahren spezialisiert sind, die in der Regel im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren stehen, und die sowohl die Position des Schuldners als auch die der Gläubiger umfassend verteidigt haben.
Mit der Einführung der neuen strafrechtlichen Regelung zur strafrechtlichen Verantwortung juristischer Personen hat die Kanzlei große Anstrengungen bei der Umsetzung von Compliance-Richtlinien in Bezug auf die Geschäftstätigkeit unserer Kunden unternommen, um die Begehung von Straftaten, durch sie oder ihre Mitarbeiter, aufgrund des Mangels an Kenntnissen, die sie normalerweise in dieser Angelegenheit darstellen, zu vermeiden.
Typisch für diesen Bereich sind auch Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche, gegen die Staatskasse oder die Sozialversicherung, Urkundenfälschungen oder Straftaten gegen geistiges oder gewerbliches Eigentum. In all diesen Bereichen bietet unser professionelles Team seinen Kunden die bestmögliche Verteidigung an.