Im Rahmen der Brexit-Abkommen haben Spanien und das Vereinigte Königreich eine Einigung erzielt, die am 13. März 2021 veröffentlicht wurde.
In dieser Einigung werden eine Reihe von Regelungen zur Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes festgelegt.
In Übereinstimmung mit diesen Regelungen gilt eine natürliche Person als in Spanien ansässig:
- Wenn sie pro Kalenderjahr mehr als 183 Übernachtungen in Spanien tätigt. Bei der Ermittlung der Übernachtungen werden sporadische Abwesenheiten aus Spanien und Gibraltar dem Zeitraum hinzugerechnet, der dem Ort entspricht, an dem diese Person die überwiegende Mehrheit ihrer Übernachtungen verbringt;
- Wenn in Übereinstimmung mit dem spanischem Steuerrecht der Ehegatte (von dem die Person rechtlich nicht getrennt lebt) oder die natürliche Person, mit der ein ähnliches Verhältnis besteht, sowie unterhaltsberechtigte Vorfahren oder Nachkommen ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien haben;
- Wenn sich der einzige dauerhafte Wohnsitz in Spanien befindet;
- Wenn sich zwei Drittel des Nettovermögens, das sich direkt oder indirekt im Besitz einer Person befindet und dass nach spanischem Steuerrecht bestimmt wird, in Spanien befindet.
Für den Fall, dass nach den vorgenannten „TIE-Breaker“-Regeln kein Steuerwohnsitz festgelegt werden kann, wird die Person als in Spanien ansässig betrachtet, es sei denn, es kann zuverlässig nachgewiesen werden, dass die Person in Gibraltar eine dauerhafte Wohnung zur ausschließlichen Nutzung in Gibraltar besitzt und sich dort länger als 183 Tage aufhält.
Ungeachtet dieser Regelungen gilt ein spanischer Staatsangehöriger, wenn er seinen Wohnsitz nach Gibraltar verlegt, als ausschließlich in Spanien steuerpflichtig.
Nichtspanische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz von Gibraltar wechseln, sind in dem laufenden Steuerjahr des Wohnsitzwechsels sowie den 4 Folgejahren in Spanien steuerpflichtig, es sei denn, sie verbringen weniger als ein volles Steuerjahr in Spanien. Ausgenommen sind ebenfalls die registrierten Gibraltarier, die weniger als vier Jahre in Spanien verbringen.