Bekanntlich gibt es verschiedene Möglichkeiten von Rückkäufen bei der Altersvorsorge, und zwar die folgenden vier: in Form von Kapital, in Form von Einkünften, in gemischter Form oder in Form von Versicherungen.

Pensionspläne werden wie Erwerbseinkommen besteuert. Nichtsdestotrotz kann unter Einhaltung einiger Voraussetzungen eine Steuerermässigung von 40% in Anspruch genommen werden.

Jedoch ist diese Steuerermässigung nur mi Fall von Kapitalversicherungen möglich und auch nur dann, wenn die Beitragszahlungen vor dem 31. Dezember 2006 getätigt wurden. Es handelt sich um einen Übergangsbonus von 40% für die Beiträge, die vor dem genannten Datum angespart wurden und die generell mit der Steuerreform von 2007 abgeschafft wurde. Diese Reform sieht jedoch eine Übergangszeit für Personen vor, die bereits in Rente sind oder es bald sein werden:

  • Personen, die 2008 in Rente gingen und die Kapitalversicherung nicht vor demn 31. Dezember 2016 rückgekauft haben, können diesen Steuervorteil nicht mehr in Anspruch nehmen
  • Personen, die zwischen 2009 und 2014 berentet wurden, können innerhalb eines Zeitraumes von 8 Jahren das Geld aus dem Pensionsplan rückkaufen und diesen Steuervorteil in Anspruch nehmen
  • Personen, die ab 2017 berentet wurden, können den Rückkauf innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt ihrer Berentung tätigen und die Steuervergütung von 40% in Anspruch nehmen.

Es gibt nur eine Ausnahme von dieser Regelung, und zwar im Baskenland, wo der Abzug von 40% auf die Steuerbemessungsgrundlage weiterhin angewendet wird.

Hervorzuheben ist auch, dass der Abzug von 40% lediglich auf den ersten Rückkauf eines Vorsorgeplanes anwendbar ist, da alle weiteren Rückkäufe nicht als Kapitalrückkäufe angesehen werden. Wenn sich jedoch verschiedene Rückkäufe mit unterschiedlichen Tatbeständen ergeben, kann dieser Steuervorteil in Anspruch genommen werden. Zum Beispiel kann ich einen Rückkauf aus Invaliditätsgründen vornehmen und nehme die Ermässigung von 40% in Anspruch und anschliessend tätige ich einen Rückkauf aus Gründen der Pensionierung. In diesem Fall kann der Steuervorteil von 40% erneut in Anspruch genommen werden, da es sich um eine andere Eventualität handelt. Auch kann man diesen Steuervorteil in Anspruch nehmen, wenn es sich um verschiedene Pensionspläne handelt; in diesem Fall ist die einzige formale Voraussetzung, dass die Kapitalrückkäufe im selben Augenblick oder im gleichen Steuerjahr erfolgen

 

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