Privatpersonen und Unternehmen sind verpflichtet, eine Steuerklärung (Formular 720) hinsichtlich folgender Besitzrechte und Vermögenswerte einzureichen:
Bankkonten, deren Inhaber, Vertreter, Bevollmächtigte, Begünstigte oder Verfügungsberechtigte Privatpersonen oder Unternehmen sind und die bei einem Bankinstitut im Ausland eröffnet wurden, wenn deren Gesamtsaldo oder durchschnittlicher Saldo im letzten Quartal 50.000€ übersteigt.
Wenn ein Bankkonto aufgelöst oder die Vollmacht oder Verfügungsberechtigung über das Bankkonto während des laufenden Jahres gelöscht oder widerrufen wurde, muss dieses Bankkonto deklariert werden.
Aktien oder Kapitalanteile an jeglicher Form von Unternehmensinstitutionen, der Transfer von Eigenkapital an Dritte, Wertpapiere oder Treuhandfonds, Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), Invaliden- und Lebensversicherungen, Jahresrenten oder temporäre Einkommen aus Fonds oder Renten, wenn der Gesamtwert über 50.000 € liegt. Wenn Wertpapiere, Aktien, Besitzrechte oder Versicherungen während des laufenden Jahres gekündigt oder übertragen wurden, muss auch dies deklariert werden. Immobilien oder Rechte an Immobilien , wenn der Gesamtwert 50.000 € übersteigt. Wenn eine Immobilie oder Rechte an Immobilien während des laufenden Jahre s übertragen wurden, muss dies unter Angabe des Preises der Übertragung deklariert werden.
Gleichfalls muss das Formular, sofern Sie es im Vorjahr eingereicht haben, nur wieder eingereicht werden, wenn sich der Vermögenswert bzw. Kontostand um mehr als 20.000 € verändert hat und wenn ein Vermögenswert innerhalb des vorhergehenden Jahres übertragen, verkauft oder gelöscht wurde. Es ist ratsam, den Umtauschkurs am 31. Dezember zu berücksichtigen.
VERSTÖSSE UND STRAFEN
Wenn eine Steuererklärung nicht oder zu spät oder in unvollständiger, ungenauer oder unkorrekter Form eingereicht wird, kann dies einen schweren Verstoss darstellen.
Die Strafe hierfür beträgt 5.000€ für jedes ausgelassene, unvollständige, ungenaue oder unrichtige Detail /Gruppe von Details. Die Mindeststrafe beträgt 10.000€.
Die Strafe fûr jedes verspätete oder nicht per Internet eingereichte Detail/Gruppe von Details beträgt 100€, ohne dass eine Aufforderung der Steuerbehörde zugegangen ist. Die Mindeststrafe beträgt 1.500€.
Allerdings ist dieses Strafsystem unverhältnismässig.
EINREICHFRIST
Diese Verpflichtung zur Einreichung besteht zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Jahres, das auf das Jahr der Steuererklärung folgt. Diese Verpflichtung ist seit 2012 in Kraft (das heisst dass die Steuererklärung für ein bestimmtes Jahr bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden muss).
PFLICHTANGABEN DER STEUERERKLÄRUNG
- GRUPPE:
- Art des Kontos: Sparkonto, Kontokorrentkonto, befristete Wertpapiere, Kreditkonto oder sonstige
- Datum der Eröffnung
- Art des Anspruchs: Kontoinhaber, Repräsentant, Bevollmächtigter oder sonstige
- KONTONUMMER IDENTIFIZIERUNG: SWIFT/BIC Code und IBAN Code
- Name der Bank
- Addresse der Bank
- Steuerident-Nr. der Bank
- Saldo am 31. Dezember
- Durchschnittlicher Saldo im letzten Quartal
- Prozentsatz des Eigentums/Anspruchs
- GRUPPE:
- INVESTITIONSART: Wertpapiere, Aktien (mit oder ohne Erläuterung im Kontoauszug), Lebensversicherungen, Jahresrenten, Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren (OGAW)
- Art des Anspruchs: Kontoinhaber, Repräsentant, Bevollmächtigter oder sonstige
- IDENTIFIKATIONSNUMMER (ISIN Code International Securities Identification Number)
- Firmenname
- Firmenadresse
- Firmen-Steuerident.-Nummer
- Erwerbsdatum
- Wert am 31. Dezember (im Fall von Jahresrenten , Kapitalisierungswert). Um den Kapitalisierungswert berechnen zu können, muss das Erwerbdatum, die Jahresrente und das Geburtsdatum angegeben werden
– Prozentsatz des Eigentums/Anspruchs
– Anzahl an gehaltenen Wertpapieren/Aktien
– Sind die Aktien/das Eigenkapital durch Eintragsnotizen in eine Datenbank dargestellt
- GRUPPE:
- Art der Anspruchs
- Adresse
- Kaufpreis (Preis plus Kosten, z.B. Staatliche Agenturen, Anwaltskosten, Notarkosten, Stempelsteuer)
- Kaufdatum
- Art der Inmobilie (urban oder ländlich)
- Prozentsatz am Eigentum oder Anspruch