Steuerresidenz in Spanien nach interner spanischer Gesetzgebung
Der Steuerwohnsitz in Spanien ist in Artikel 9 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Personen gelten als aus steuerlichem Gründen in Spanien ansässig, wenn sie mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllen: a) Aufenthalt in Spanien an mehr als 183 Tagen pro Kalenderjahr b) Spanien ist Lebensmittelpunkt oder Zentrum für Aktivitäten oder wirtschaftliche Interessen 183 Tage-Regel: Sporadische…
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