Steuerresidenz in Spanien nach interner spanischer Gesetzgebung

    Der Steuerwohnsitz in Spanien ist in Artikel 9 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Personen gelten als aus steuerlichem Gründen in Spanien ansässig, wenn sie mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllen: a) Aufenthalt in Spanien an mehr als 183 Tagen pro Kalenderjahr b) Spanien ist Lebensmittelpunkt oder Zentrum für Aktivitäten oder wirtschaftliche Interessen 183 Tage-Regel: Sporadische…

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Formular 720 – Verstösse und Strafen

  Das Höhere Gericht in Kastilien-Leon urteilte am 28. November 2018 dass, in Übereinstimmung mit heimischen und internationalen Verordnungen, das Prinzip der Proportionalität vorrangig ist und dass es unangemessen sei, das verspätete Einreichen des Formulars 720 als grobe Verletzung einzustufen, wenn im Falle anderer Steuererklärungen (welche grosse Firmen einreichen müssen) diese als mindere Verstösse angesehen…

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Formular 720: Steuerinformationen für Residenten mit Vermögen im Ausland

  Privatpersonen und Unternehmen sind verpflichtet, eine Steuerklärung (Formular 720) hinsichtlich folgender Besitzrechte und Vermögenswerte einzureichen: Bankkonten, deren Inhaber, Vertreter, Bevollmächtigte, Begünstigte  oder Verfügungsberechtigte  Privatpersonen oder Unternehmen sind und die bei einem Bankinstitut im Ausland eröffnet wurden, wenn deren Gesamtsaldo oder durchschnittlicher Saldo  im letzten Quartal  50.000€ übersteigt. Wenn ein Bankkonto aufgelöst oder die Vollmacht…

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