VERPFLICHTUNG ZUR INFORMATIVEN DEKLARATION ÜBER IMMOBILIEN-INVESTITIONEN IM AUSLAND
Der Erwerb von Immobilien im Ausland durch eine in Spanien residente Person mit einem Gesamtbetrag ab 1.502.530,26 Euro oder eine Investition, die, unabhängig von ihrem Preis, in Ländern getätigt wird, die als Steueroasen gelten, müssen beim Investitionsregister des Wirtschaftsministeriums mit dem Formular D-7A deklariert werden. Diese Erklärung wird innerhalb eines Monats ab dem Investitionsdatum eingereicht.…
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