NEUE SANKTIONEN FÜR DAS MODELL 720

Die spanische Gesetzgebung sah bis Januar 2022 strenge Strafen für die Nichteinreichung, die Einreichung mit fehlerhaften Angaben und die verspätete Einreichung für das Modell 720 vor. Die Höhe dieser Strafen betrugen 5.000 Euro für jede unterlassene, unvollständige, ungenaue oder falsche Datenangabe bzw. Datensatz, mindestens jedoch 10.000 Euro, und jeweils 100 Euro für jede ausserhalb der…

Details

NEUHEITEN BEIM MODELL D-6

Wie wir bereits in einem anderen, vorherigen Artikel gesehen haben, wird anhand des D-6-Modells folgendes deklariert:   Investitionen in Aktien ausländischer Gesellschaften, deren Kapital börsennotiert ist Investitionen in handelbare Wertpapiere, wie wandelbare oder nicht wandelbare Anleihen und Schuldverschreibungen, in Aktien, Schuldscheine oder ähnliche Investitionen in ordnungsgemäss gegründete ausländische, kollektive Investmentfonds mit öffentlicher und regelmässiger Preisverteilung…

Details

WOHNUNGSKAUF IN SPANIEN ÜBER EIN IN GIBRALTAR ANSÄSSIGES UNTERNEHMEN

Seit März 2021 ist Gibraltar nach spanischem Recht keine Steueroase mehr. Infolgedessen wurden die Steuerumgehungsbekämpfungsregeln nicht mehr angewendet, von denen die Sondersteuer auf Immobilien von nicht-residenten Unternehmen hervorzuheben ist (für weitere Informationen zu dieser Steuer klicken Sie bitte hier). Dennoch sieht das mit dem Vereinigten Königreich unterzeichnete Abkommen eine Reihe von Regeln vor, nach denen…

Details

INFORMATIVE DEKLARATION ÜBER INVESTITIONEN IN AUSLÄNDISCHE WERTPAPIERE

Modell D – 6 In Spanien residente Personen, die Inhaber von ausländischen, übertragbaren  Wertpapieren oder Wertpapieren bei ausländischen Instituten sind oder Inhaber von  ausländischen Investmentfonds oder Anlagegesellschaften,  müssen eine Erklärung über diese Werte abgeben. Diese Erklärung erfolgt über das Formular D-6. Die Erklärungen erfolgen jährlich und werden im Januar eines jeden Jahres an die Generaldirektion…

Details

Steuervorteile für den Kapitalabzug aus der Rentenvorsorge

Bekanntlich gibt es verschiedene Möglichkeiten von Rückkäufen bei der Altersvorsorge, und zwar die folgenden vier: in Form von Kapital, in Form von Einkünften, in gemischter Form oder in Form von Versicherungen. Pensionspläne werden wie Erwerbseinkommen besteuert. Nichtsdestotrotz kann unter Einhaltung einiger Voraussetzungen eine Steuerermässigung von 40% in Anspruch genommen werden. Jedoch ist diese Steuerermässigung nur…

Details

WOHNUNGSKAUF IN SPANIEN DURCH EINE VORSCHALTGESELLSCHAFT MIT SITZ IN EINER STEUEROASE

Es ist üblich, Häuser in Spanien über Briefkastenfirmen zu kaufen, die ihren Sitz in Steueroasen haben, um Steuern auf Übertragungen, Erbschaften und Schenkungen sowie Steuern auf Kapitalgewinne zu vermeiden. Um diese Praxis zu bestrafen, wurde die Sondersteuer auf Immobilien von nicht-residenten Firmen  genehmigt. Es handelt sich um eine eigenständige Steuer, die nichts mit der lokalen…

Details

VERPFLICHTUNG ZUR INFORMATIVEN DEKLARATION ÜBER IMMOBILIEN-INVESTITIONEN IM AUSLAND

Der Erwerb von Immobilien im Ausland durch eine in Spanien residente Person mit einem Gesamtbetrag ab 1.502.530,26 Euro oder eine Investition, die, unabhängig von ihrem Preis, in Ländern getätigt wird, die als Steueroasen gelten, müssen beim Investitionsregister des Wirtschaftsministeriums mit dem Formular D-7A deklariert werden. Diese Erklärung wird innerhalb eines Monats ab dem Investitionsdatum eingereicht.…

Details

VERPFLICHTUNG ZUR DEKLARATION VON INVESTITIONEN IN IMMOBILIEN IN SPANIEN

Wenn eine nicht-residente Person eine Immobilie in Spanien erwirbt, muss sie neben der Verpflichtung zur Erklärung der Vermögensübertragungs- und der Stempelsteuer und / oder der Mehrwertsteuer eine informative Deklaration dieser Investition beim  Investitionsregister des Wirtschaftsministeriums vorlegen, wenn der Gesamtbetrag 3.005.060,52 Euro übersteigt oder wenn die Investition, unabhängig von ihrer Höhe, aus Steueroasen stammt (Gibraltar gilt…

Details

RECHTLICHE SITUATION NACH AUFHEBUNG DES ALLGEMEINEN STADTBAUPLANES CHICLANA

Am vergangenen Mittwoch, 8. September, hat die Verwaltungsgerichtskammer des Obersten Gerichtshofs schließlich ihren Beschluss verkündet, den Allgemeinen Stadtentwicklungsplan für Chiclana, der 2016 endgültig genehmigt wurde, für nichtig zu erklären. Die Gründe für die Absage haben im wesentlichen formellen Charakter. Neben vielen anderen Mängeln besteht der Hauptfehler darin, dass das Dokument zur Strategischen Umweltprüfung, welches die…

Details

UNSERE KANZLEI ERWEITERT IHREN TÄTIGKEITSBEREICH ALS ZOLLREPRÄSENTANT

Im Geiste der Innovation und des Fortschritts und um unseren Kunden von TempleCAMBRIA einen guten Service bieten zu können, haben unsere Partner Juan Antonio Rodríguez García und Álvaro Morales Sousa vor kurzem die Eignungsprüfung für die Ausbildung zum Zollrepräsentanten bestanden, die von der staatlichen Agentur für Steuerverwaltung, die zum Ministerium für Finanzen und öffentliche Aufgaben…

Details