WOHNUNGSKAUF IN SPANIEN ÜBER EIN IN GIBRALTAR ANSÄSSIGES UNTERNEHMEN

Seit März 2021 ist Gibraltar nach spanischem Recht keine Steueroase mehr. Infolgedessen wurden die Steuerumgehungsbekämpfungsregeln nicht mehr angewendet, von denen die Sondersteuer auf Immobilien von nicht-residenten Unternehmen hervorzuheben ist (für weitere Informationen zu dieser Steuer klicken Sie bitte hier). Dennoch sieht das mit dem Vereinigten Königreich unterzeichnete Abkommen eine Reihe von Regeln vor, nach denen…

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