INFORMATIVE DEKLARATION ÜBER INVESTITIONEN IN AUSLÄNDISCHE WERTPAPIERE

Modell D – 6 In Spanien residente Personen, die Inhaber von ausländischen, übertragbaren  Wertpapieren oder Wertpapieren bei ausländischen Instituten sind oder Inhaber von  ausländischen Investmentfonds oder Anlagegesellschaften,  müssen eine Erklärung über diese Werte abgeben. Diese Erklärung erfolgt über das Formular D-6. Die Erklärungen erfolgen jährlich und werden im Januar eines jeden Jahres an die Generaldirektion…

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