STEUERWOHNSITZ IN SPANIEN UND GIBRALTAR („TIE BREAKER REGELN“)
Im Rahmen der Brexit-Abkommen haben Spanien und das Vereinigte Königreich eine Einigung erzielt, die am 13. März 2021 veröffentlicht wurde. In dieser Einigung werden eine Reihe von Regelungen zur Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes festgelegt. In Übereinstimmung mit diesen Regelungen gilt eine natürliche Person als in Spanien ansässig: Wenn sie pro Kalenderjahr mehr als 183 Übernachtungen…
Details